Andere Gründe für das Eintreten in die Hölle
Die zweite Art der Begründung, für das Eintreten in die Hölle
Meine Brüder: Wir sprachen letzte Woche über viele verschiedene Gründe der ersten Art für das Eintreten in die Hölle, um dort für immer zu verweilen. Wir werden insha’ALLAH über die zweite Art sprechen, welche das Eintreten in die Hölle aber nicht für alle Ewigkeiten begründet.
Erster Grund: Ungehorsam den Eltern gegenüber zu sein was auch bedeutet ihnen ins Wort zu fallen, ihnen nicht zuzuhören oder zu ihnen etwas Unzulässiges zu sagen. ALLAH subhanahu wa ta’ala sagt: „Und dein Herr hat befohlen: „Verehrt keinen außer Ihm, und (erweist) den Eltern Güte. Wenn ein Elternteil oder beide bei dir ein hohes Alter erreichen, so sage dann nicht »Pfui! « zu ihnen und fahre sie nicht an, sondern sprich zu ihnen in ehrerbietiger Weise. Und senke für sie in Barmherzigkeit den Flügel der Demut und sprich: »Mein Herr, erbarme Dich ihrer (ebenso mitleidig), wie sie mich als Kleines aufgezogen haben. «“ Und ALLAH subhanahu wa ta’ala sagt: „Sei Mir und deinen Eltern dankbar. zu Mir ist die Heimkehr.“ Der Gesandte salALLAHu ‘alaihi wa salam erwähnt eine Person, die den Eltern Ungehorsam ist als eine Person, die nicht das Paradies betreten wird in Ahmad und Nisa’i.
Zweiter Grund: Die Verwandtschaftsbande brechen, d.h. den Verwandten nicht die Rechte zu geben, die weltlichen und die ihres Vermögens. In den Sahihayn wurde berichtet, dass der Gesandte salALLAHu ‘alaihi wa salam sagte: „Er wird nicht in das Paradies eintreten, der seine Verwandtschaftsbande bricht.“ ALLAH subhanahu wa ta’ala sagt: „(Wollt) ihr denn, indem ihr euch (vom Glauben) abwendet, Verderben im Land anrichten und die Bande eurer Blutsverwandtschaft zerreißen? Diese sind es, die von Allah verflucht sind, so daß Er sie taub macht und ihre Augen erblinden läßt.“
Bedauerlicherweise haben viele Muslime diese Aufgabe ihren Eltern zu gehorchen und die Verwandtschaftsbande zu pflegen vernachlässigt. Manche Leute entschuldigen dies mit dem Argument, dass die Verwandte den Kontakt mit ihnen nicht aufrechterhalten möchten aber diese Entschuldigung zählt nicht, denn wenn man nur die Bindung zu den Verwandten aufrechterhält, die die Bindung aufrechterhalten wollen, dann würden sie es nicht um den Willen ALLAHs subhanahu wa ta’ala machen. Der Gesandte salALLAHu ‘alaihi wa salam sagte: „Derjenige, der die Verwandtschaftsbande pflegt ist nicht derjenige, der lediglich eine Bindung fortführt, aber es ist jemand, der eine Bindung repariert, wenn sie gebrochen wurde.“ (Bukhari
Dritter Grund: Zinswucher, wie ALLAH subhanahu wa ta’ala sagt. „O ihr, die ihr glaubt, verschlingt nicht die Zinsen in mehrfacher Verdoppelung, sondern fürchtet Allah; vielleicht werdet ihr erfolgreich sein. Und fürchtet das Feuer, das für die Ungläubigen vorbereitet ist und gehorcht Allah und dem Gesandten; vielleicht werdet ihr Erbarmen finden.“ ALLAH subhanahu wa ta’ala versprach der Person, welche den Zinswucher betreibt, nachdem er die Wahrheit gesehen hat und davor gewarnt wurde, dass sie das Höllenfeuer für immer betreten werden. „Diejenigen, die Zinsen verschlingen, sollen nicht anders dastehen als wie einer, der vom Satan erfaßt und zum Wahnsinn getrieben wird. Dies (soll so sein,) weil sie sagen: „Handel ist dasselbe wie Zinsnehmen.“ Doch Allah hat den Handel erlaubt und das Zinsnehmen verboten. Und wenn zu jemandem eine Ermahnung von seinem Herrn kommt und er dann aufhört – dem soll verbleiben, was bereits geschehen ist. Und seine Sache ist bei Allah. Wer es aber von neuem tut – die werden Bewohner des Feuers sein, darin werden sie ewig bleiben.“
Vierter Grund: Das Vermögen der Waisen vertilgen unabhängig ob das Waisenkind männlich oder weiblich ist. ALLAH subhanahu wa ta’ala sagt: „Wahrlich, diejenigen, die der Waisen Gut ungerecht aufzehren, die zehren (in Wirklichkeit) Feuer in ihre Bäuche auf und werden in einem Höllenfeuer brennen.“ Ein Waise ist jemand, dessen Vater gestorben ist, bevor es in die Pubertät kam.
Fünfter Grund: Falsche Zeugnis ablegen. Das bedeutet etwas zu bezeugen, wovon man nichts weiß oder wovon man weiß aber sich dessen nicht sicher ist.
Sechster Grund: Bestechung, der Gesandte salALLAHu ‘alaihi wa salam sagte: „Die Person, die besticht und die, welche die Bestechung annimmt sind im Höllenfeuer.“ (Tabarani)
Siebter Grund: Die Person, die einen falschen Schwur macht. Der Gesandte salALLAHu ‘alaihi wa salam sagte: „Wer auch immer das Vermögen seines Bruders abschneidet mit einem falschen Schwur, lasst ihn seinen Platz im Feuer einnehmen.“ (Ahmad, von Hakim als sahih eingestuft)
Achter Grund: Eine Person die zwischen den Leuten ohne Wissen urteilt, oder mit Korruption und Unehrlichkeit. Der Gesandte salALLAHu ‘alaihi wa salam sagte: „Das Urteil kann von drei Arten sein, eins ist im Paradies und die anderen beiden sind in der Hölle. Was das Urteil angeht, welches im Paradies ist, es ist jemand, der die Wahrheit kennt und danach urteilt und der Mann, welcher für die Leute richtet, während er unwissend ist, der ist in der Hölle.“ (Abu Dawood, Tirmidhee, Ibn Majah)
Neunter Grund: Eine Person, die die bestiehlt, welche in seiner Obhut sind und ihnen keinen Rat gibt und nicht mit ihnen auf einer Weise handelt, die ihnen nützen kann. Der Gesandte salALLAHu ‘alaihi wa salam sagte: „Es gibt keinen Diener, der an dem Tag, an dem er die bestiehlt, welche in seiner Obhut sind, außer dass Allah für sie das Paradies verbietet.“ (Authentizität bestätigt)
Zehnter Grund: Ein Bild machen von etwas, dass eine Seele hat von den Menschen und Tieren. Der Gesandte salALLAHu ‘alaihi wa salam sagte: „Wer auch immer ein Bild macht, den wird Allah bestrafen, bis sie eine Seele setzen können, in was sie kreiert haben und sie werden dazu nicht in der Lage sein.“ (Bukhari) Was das Zeichnen von Bäumen und Pflanzen angeht und ähnliches, gilt dass es zulässig ist laut der Mehrheit der Gelehrten.
Elfter Grund: In den Sahihayn wurde berichtet, dass der Gesandte salALLAHu ‘alaihi wa salam sagte: „Soll ich euch nicht über die Insassen der Hölle berichten? Es sind alle gewalttätigen, unverschämten und hochmütigen Personen.“ Der gewalttätige ist der, der grausam und unfreundlich gegenüber der Wahrheit ist und zu der Schöpfung. Der unverschämte ist die habgierige Person und die hochmütige Person ist jemand, die nicht bescheiden gegenüber der Schöpfung ist und sich selbst höher stellt als die anderen Menschen.
Zwölfter Grund: Von Geschirr essen, welches aus Gold oder Silber ist, seien es Männer oder Frauen. Es wurde in den Sahihayn berichtet, dass der Gesandte salALLAHu ‘alaihi wa salam sagte: „Die Person, welche von goldenem oder silbernem Geschirr ist, schleppt Höllenfeuer in seinen Bauch.“
Hütet euch vor den Gründen, die ins Höllenfeuer führen. Und verrichtet Taten, die euch weit weg von der Hölle bringen, sodass ihr erfolgreich sein werdet im Jenseits. Und wisset, dass dieses Leben eine kurze Zeit des Spiels ist. Und bittet ALLAH subhanahu wa ta’ala um Standfestigkeit auf der Wahrheit bis zum Tode. Und dass ER subhanahu wa ta’ala euch mit denen versammeln wird, mit denen ER subhanahu wa ta’ala zufrieden ist unter den Gläubigen Männern und Frauen.