Archiv nach Kategorie "Fataawa"

Beten hinter einem Madhhab-Fanatiker

Veröffentlicht in Fataawa, Muqbil ibn Hadee am Mai 5, 2008 von anouar89

Frage:

Ist es erlaubt hinter den Muta’assibin (fanatische,engstirnige Befolger) der 4 Rechtsschulen zu beten?

Antwort:

Wenn ihr Ta’assub (fanatische Engstirnigkeit) sie nicht dazu führt eine Aya aus dem Quran, oder eine Überlieferung des Propheten salla lahu ‘alaihi wa salam zurückweisen, dann ist kein Schaden darin, hinter ihnen zu beten. Wenn es aber Tatsache ist, dass sie eine Aya aus dem Quran, oder eine Überlieferung des Propheten salla lahu ‘alaihi wa salam zurückweisen, beruhend auf dem Ta’assub zu ihrem Madhhab, obwohl sie das wissen, dann ist es nicht erlaubt ihnen zu folgen und hinter ihnen zu beten. Und wir raten Ahlu Sunna, euch selbstständig zu machen und Moscheen zu bauen für euch, sogar wenn es nur aus Lehm und abgetrockneten Palmenblättern ist. Gewiss werdet ihr nicht in der Lage sein, die Sunna zu verbreiten, außer ihr trennt euch von den Mubtadi’a (Neuerungsträger). Wenn nicht werden die Mubtadi’a euch niemals lassen die Sunnah zu verbreiten.

Sheikh Muqbil Ibn Hadee

Tuhfatul-Mujeeb Fee Asilatil-Hadhir wal-Ghareeb

Beschneidung eines Säuglings

Veröffentlicht in Fataawa am Mai 5, 2008 von anouar89

Frage:

Ist es erlaubt einen neugeborenen Jungen zu beschneiden bevor er 7 Tage Alt ist, besonders wenn das Praxis in einigen Krankenhäusern ist. Es wurde mir gesagt, dass es haraam (verboten) ist, den Jungen vor 7 Tagen zu beschneiden und das es makrooh (verpöhnt) ist, den Jungen nach 7 Tagen zu beschneiden.

Antwort:

Alles Lob gebührt Allah.

Es ist Sunnah den neugeborenen Jungen zu beschneiden und es ist weder haram, noch makrooh die Beschneidung vor oder nach dem 7. Tag zu verschieben. Die Regel ist nicht streng und es solle auf das Wohlbefinden des Kindes acht genommen werden. Der Prophet salla lahu ‘alaihi wa salam hat gesagt: 5 Dinge sind von der Fitrah (natürliche Einstellung eines Menschen): Beschneidung, rasieren der Schamhaare, kürzen des Schnurrbarts, schneiden der Fingernägel und zupfen der Achselhaare“

(Fataawa al-Lajnah al-Daa’imah, 5/112)

Totengebet bei Selbstmord

Veröffentlicht in Fataawa, Ibn Baz am Mai 5, 2008 von anouar89

Frage:

Kann eine Person die Selbstmord begangen hat, gewaschen werden und darf für sie das Totengebet gebetet werden?

Antwort:

Alles Lob gebührt Allah.

Eine Person die Selbstmord begangen hat, sollte gewaschen werden und es sollte für sie das Totengebet gebetet werden und mit den Muslimen beerdigt werden, weil die Person ein Sünder ist und kein Kaafir. Selbstmord ist eine große Sünde, aber kein Kuffr. Wenn er sich selber umgebracht hat -Wir suchen Zuflucht bei Allah- sollte er gewaschen und eingehüllt werden und man sollte das Totengebet für ihn verrichten, aber der Kalif und eine wichtige Person, sollte nicht für ihn beten, als Tadel und dass keiner denkt, dass der Kalif, oder die wichtige Person, mit der Tat einverstanden ist. Wenn der Kalif, Richter oder Bürgermeister nicht über ihn beten und danach diese Tat danach verurteilen und sagen, dass das falsch ist, dann ist das gut, aber einige der Muslime sollten dann das Totengebet für ihn beten.

Kitaab Majmoo’ Fataawa wa Maqaalaat Mutanawwi’ah li Samaahat al-Shaykh ‘Abd al-‘Azeez ibn ‘Abd-Allaah ibn Baaz (rahimahu lah) – Band 13, Seite 122

Unterhaltszahlung im Fall der Scheidung

Veröffentlicht in Fataawa am Mai 1, 2008 von anouar89

Frage:

Meine Frau und ich sind geschieden und ich habe 4 Kinder: Einen Sohn / 8 Jahre; 2 Töchter / 4,5 und 3 Jahre und einen kleinen Jungen / 9 Monate. Wie hoch ist der Betrag für den Unterhalt. Bitte beachten, dass ihre Mutter wohlahbend ist.

Antwort:

Alles Lob gebührt Allah.

Erstens:

Unterhaltszahlung der Kinder ist die Pflicht des Vaters, nach der Übereinstimmung der Gelehrten, unabhänig davon, ob er mit ihr verheiratet oder geschieden ist und unabhängig davon, ob die Frau arm oder reich ist. Sie ist nicht dazu verpflichtet für die Kinder etwas auszugeben, solange der Vater am leben ist.

Die Frau welche eine widerrufbare Scheidung ( erste oder zweite Scheidung) bekommen hat, muss von dem Ehemann Unterhalt und Unterkunfr bekommen, während der ‘iddah. Ist die ‘Iddah aber vorbei und sie ist nicht schwanger, dann hat sie kein Recht auf Unterhalt.

In dem Fall, dass das Sorgerecht der geschiedenen Frau gegeben wurde, muss der Vater den Unterhalt der Kinder bezahlen und eine Mutter welche noch am Stillen eines Kindes ist, kann für das Stillen auch Geld verlangen.

Der Unterhalt der Kinder beinhaltet Unterkunft, Essen, Trinken, Kleidung und Bildung und alles was sie aus einem angemessenen Grund brauchen und alles Gemäß den Verhältnissen des Mannes, weil Allah jalla wa ‘ala sagt:

[65:7] Jeder soll aus seiner Fülle ausgeben, wenn er die Fülle hat; und der, dessen Mittel beschränkt sind, soll gemäß dem ausgeben, was ihm Allah gegeben hat. Allah fordert von keiner Seele etwas über das hinaus, was Er ihr gegeben hat. Allah wird nach einer Bedrängnis Erleichterung schaffen.

Dies ändert sich von einem Land zum anderen und von einer Person zur anderen.

Wenn der Ehemann reich ist, dann muss seine Abgabe gemäß seines Reichtums geben und wenn er arm oder in bescheidenen Verhältnissen lebt, dann ist seine Abgabe auch Gemäß seiner Verhältnisse. Wenn beide Elternteile einen bestimmten Betrag abmachen, ob es wenig oder viel ist, das ist ihnen überlassen und im Falle eines Streits, obliegt die Entscheidung über den Fall dem Qaadi (Richter in einem Shari’a Gericht).

Zweitens:

Es ist erlaubt für eine geschiedene Frau ihren Exmann nach Geld für das Stillen des Kindes zu fragen, nach dem Konsens der Gelehrten.

Ibn Qudamah (rahimahu lah) sagt:„Das Stillen eines Kindes muss von dem Vater geklärt werden und er darf die Mutter nicht zwingen das Kind zu stillen, wenn sie geschieden ist. Wir kennen keine andere Meinung zu diesem Thema.“ (Al Mughni 11/430)

Ibn Qudamah (rahimahu lah) sagt auch: „Wenn die Mutter für das Stillen Geld haben will, hat sie mehr Recht es zu tun, egal ob der Vater jemanden Finden kann der umsonst stillt, oder nicht.“

Sheikh Al Islam Ibn Taymiyya (rahimahu lah) sagt:„Was das Geldnehmen für das Stillen angeht, ist sie dazu berechtigt nach dem Konsens der Gelehrten, weil Allah sagt:

Und wenn sie (das Kind) für euch stillen, (dann) gebt ihnen ihren Lohn und geht gütig miteinander um; wenn ihr aber Schwierigkeiten miteinander habt, dann soll eine andere (das Kind) für den (Vater) stillen.

(al-Fataawa al-Kubra 3/347).

Und Allah weiß es am besten. (Al Mughni 11/431)

Kosmetikprodukte mit Alkohol

Veröffentlicht in Fataawa am Mai 1, 2008 von anouar89

Frage:

Ist es erlaubt Kosmetikprodukte zu benutzen, welche Alkohol beinhalten?

Antwort:

Alles Lob gebührt Allah.

Es ist sicherer die Kosmetikprodukte, welche Alkohol beinhalten, nicht zu benutzen, weil es unterschiedliche Meinungen dazu gibt, ob berauschende Substanzen unrein sind, oder nicht. Wenn jemand gezwungen ist die Produkte zu benutzen und der Alkoholgehalt sehr wenig ist, dann ist es Ok inshaalah.

Sheikh ‘Abdul Karim Al Khudayr

Urteil über alkoholfreies Malzbier

Veröffentlicht in Fataawa am April 30, 2008 von anouar89

Frage: Was ist das Urteil über alkoholfreies Malzbier?

Die grundlegende Regel bei Essen und Trinken ist, dass diese Dinge halal sind, ausgenommen der Dinge die in der Shari´a haram sind, wie alkoholische Getränke. Wenn das Getränk irgendwelche berauschenden Mittel beinhaltet, ist es haram. Auf dieser Basis könnte man sagen, dass dieses Bier (ein Getränk aus Gerste), wenn es in großen Mengen berauscht, nicht erlaubt ist. Es wurde berichtet, dass der Prophet salla lahu ‘alaihi wa salam sagte: „Jede berauschende Substanz ist haram“ (Bukhari).
Und es wurde berichtet, dass Aisha (radhia lahu ´anha) sagte: „Der Prophet salla lahu ‘alaihi wa salam sagte: „Jede berauschende Substanz ist haram und was auch immer in großen Mengen berauscht, davon ist eine handvoll auch haram.“ (Tirmidhi).
Al Teebi sagt dazu: „Handvoll“ ist ein Ausdruck für eine kleine Menge.

Und Allah weiß es am besten

Sheikh Muhammed Salih Al-Munajjid

Rote Kleidung für den Mann

Veröffentlicht in Fataawa am April 29, 2008 von anouar89

Frage:

Ich habe gehört, dass es falsch ist für den Mann, dass er rot trägt. Ist das wahr?

Antwort:

Alles Lob gebührt Allah.

Die Gelehrten haben verschiedene Ansichten, ob der Mann rote Kleidung tragen darf und verschiedene Ahadith wurden darüber überliefert. Einige Ahadith deuten darauf hin, dass es verboten ist rot zu tragen, wiederrum andere deuten daraufhin, dass es erlaubt ist. Es ist möglich die Überlieferungen, miteinander in Einklang zu bringen – alles Lob gebührt Allah-, weil die Ahadith nicht den anderen widersprechen, da die Quelle eine ist. Die korrekte Ansicht bezüglich dieser Sache ist, dass die Ahadith miteinander in Einklang gebracht werden können, in der folgenden Art:

Es ist erlaubt rote Kleidung zu tragen, wenn das Rot mit einer anderen Farbe kombiniert ist. Und es ist verboten vollständig rot zu tragen, da der Prophet alaihi salatu wa salam es verboten hat.

Daraus folgt eine Diskussion zu einigen Ahadith zu diesem Thema:

A. Die Ahadith aus denen ein Verbot hervorgeht, einfarbig rot zu tragen.

1. Von Al Baraa’ ibn `Azib (radhia lahu`anhu):„Der Prophet ‘alaihi salatu wa salam verbot uns leicht rote Matratzen und Qasiy (Gewänder mit Stoffstreifen aus Seide) zu benutzen.“ (Al Bukhari/5390)

2. Von Ibn `Abbas, der sagte: „Mir wurde verboten, rote Gewänder und Goldringe zu tragen und den Quran im Ruku` zu rezitieren.“ (An Nasaa’i/5171. Imam Al Albani sagt: Die Überlieferungskette ist Saheeh. Saheeh Sunan An Nasa’i/1068 )

3. Von `Abdullah ibn `Amr ibn Al ´Aas (radhia lahu`anhu), der sagte: „Ein Mann ging am Propheten ‘alaihi salatu wa salam vorbei und er trug 2 rote Gewänder und grüße ihn ‘alaihi salatu wa salam mit dem Salam, aber er ‘alaihi salatu wa salam erwieerte nicht seinen Gruß.“ (At Tirmidhi/2731; Abu Dawood/3574. At Tirmidhi sagte: Der Hadith ist Hassan hassan ghareeb mit seinem Isnaad). Nach den Gelehrten, ist die Bedeutung dieses Hadiths, dass der Prophet alaihi salatu wa salam das Tragen von, mit Safran gefärbten, Gewändern nicht leiden konnte. Aber er ‘alaihi salatu wa salam hatte keinen Einwand gegen Gewänder die mit was anderem gefärbt wurden, solange es kein Safran war. Dieser Hadith wurde von Al Albani als da`eef klassifiziert. Da`eef Sunan Abi Dawood/403; Da`eef Sunan At tirmidhi/334). Er sagte sein Isnaad ist Da´eef.)

B. Ahadith die man so verstehen kann, dass es erlaubt ist rot zu tragen, wenn sie mit anderen Farben vermischt sind.

1. Von Hilaal ibn `Amir von seinem Vater, der sagte: „Ich sah den Gesandten Allahs ‘alaihi salatu wa salam in Mina eine Khutba geben, sitzend auf seinem Maultier und er trug einen roten Mantel und `Ali war vor ihm, wiederholend was er ‘alaihi salatu wa salam sagte“ (in einer Lauten Stimme, sodass die Leute hören konnten). (Abu Dawood/3551. Sahih von Al Albani klassifiziert-Sahih Sunan Abi Dawood/767)

2. Der Hadith von Al Baraa’ Ibn `Azib der sagte:„Der Gesandte Allahs ‘alaihi salatu wa salam war von mittlerer Statur. Ich sah ihn in einer roten hullah und ich sah niemand schöneren als ihn ‘alaihi salatu wa salam(Bukhari/5400; Muslim/4308).

3. Von Al Baraa’ der sagte: „Ich hab nie jemanden gesehen, der Haare hatte und eine rote hullah trug und schöner aussah als der Gesandte Allahs ‘alaihi salatu wa salam. Er hatte Haare bis zur Schulter und er hatte breite Schultern und er war weder klein, noch lang.“ (Tirmidhi/1646. Hadith Hassan Sahih)

4. Von Al Baraa’ der sagte: „Der Gesandte Allahs ‘alaihi salatu wa salam hatte Haare bis zu seinen Ohrläppschen. Ich sah in in einer roten hullah und ich sah nie jemanden schöner als ihn.“ (Abu Dawood/4072; Ibn Majah/3599. Sahih von Albani klassifiziert.)

5. Al Bayhaqi überliefert in Al-Sunan: „Der Prophet ‘alaihi salatu wa salam pfelgte an `Id einen roten Mantel zu tragen“

Was mit roter Hullah gemeint ist, ist ein Anzug mit 2 jemenitischen Gewändern, die mit rotem und schwarzen Streifen gewebt, oder mit roten und grünen Streifen, wurden. Es wurde als rot beschrieben, wegen den roten Streifen im Gewand.

Das ist die Ansicht einer Anzahl von Gelehrten, wie Al Haafiz Ibn Hajar Al Asqalani (Fath Al baari Sharh `ala Sahih Al Bukhari/5400) und Ibnul Qayyim (Zaad Al Ma`ad/1-137)

Und Allah weiß es am besten.

Katzen als Haustiere

Veröffentlicht in Fataawa am April 29, 2008 von anouar89

Frage: Ist es nach dem Islam erlaubt eine Katze als Haustier zu haben?

Antwort:

Alles Lob gebührt Allah.

Erstens:

Es ist erlaubt Katzen im Haus zu haben und es ist nicht dran auszusetzen, da Katzen nicht gefährlich, oder najis (unrein) sind.
Bezüglich den Katzen, dass sie nicht gefährlich sind, bestreitet niemand, vielmehr sind sie nützlich, weil sie Schlangen, Ratten, Ungeziefer und andere Sachen essen, die im Haus oder im Garten sein könnten.

Dass die Katzen nicht najis (unrein) sind, ist bekannt aus dem Hadith von Kabshah bint Ka’b ibn Malik, die sagte, dass Abu Qatadah -ihr Schwiegervater- zu ihr kam und sie goss für ihn Wasser ein, für seinen Wudhu und eine Katze kam und trank von dem Wasser und er kippte das Gefäß, sodass die Katze trinken konnte. Kabshah sagte: Er sah mich, wie ich ihn anschaute und sagte „Findest du es seltsam oh Tochter meines Bruders?“ Ich sagte „Ja“. Er sagte „Der Gesandte Allahs salla lahu ‘alaihi wa salam sagte:“ Sie (Die Katzen) sind nicht najis (unrein), vielmehr sind sie von denen die zwischen euch gehen.“"

(Überliefert von al-Tirmidhi, 92; al-Nasaa’i, 68; Abu Dawood, 75; Ibn Maajah, 367. Klassifiziert als sahih von al-Albaani. Ibn Hajar überliefert in al-Talkhees dass al-Bukhaari es als saheeh klassifiziert).

Zweitens:

Es wurde von Ibn ‘Umar überliefert, dass er sagte:“ Der Gesandte Allahs salla lahu ‘alaihi wa salam hat gesagt: „Eine Frau ging in die Hölle, wegen einer Katze, die sie fesselte und nicht fütterte und es nicht mal ließ, dass Ungeziefer von der Erde zu essen.“ (Überliefert von Bukhari/3140 und Muslim/2242)

Mit Ungeziefer von der Erde sind Insekten und Mäuse … gemeint.

Dieser Hadith verurteilt nicht die Frau für das halten einer Katze, aber es zeigt, dass die Sünde der Frau darin bestand, dass sie die Katze weder fütterte, noch der Katze die Möglichkeit gab, sich selber von dem Ungeziefer zu ernähren.

Drittens:

Der großartige Sahabi Abu Hurayrah (Vater des Kätzchen) wurde so genannt, weil er Katzen liebte und sie auch zu Hause hielt. Er wurde sehr bekannt mit diesem Namen und die Leute vergaßen seinen richtigen Namen, bis die Gelehrten über seinen richtigen Namen stritten und es gab annähern 30 verschiedene Meinungen. Ibn ‘Abd Al Barr sagt in Al-Istee’aab:“Die korrekteste Ansicht ist, dass sein Name ‘Abd Ar-Rahman ibn Sakhr war, aber keiner bestritt, dass er Abu Hurayrah war“.

Viertens:

Anmerkung: Es ist erlaubt Katzen zu halten, aber es ist nicht erlaubt Katzen zu kaufen, oder zu verkaufen, vielmehr werden sie als Geschenk weggegeben. Das ist so aufgrund dem Hadith von Abu Zubair, der sagte: „Ich fragte Jabir über den Preis von Hunden und Katzen. Er sagte „Der Prophet salla lahu ‘alaihi wa salam verbot dies“. (Überliefert bei Muslim 1569)

Gebetsrichtung in der Moschee

Veröffentlicht in Fataawa am April 29, 2008 von anouar89

Gebetsrichtung in der Moschee falsch

Frage: Ich bin ein koreanischer Muslim, der in Korea lebt. Ich habe vor ein paar Monaten einen Qiblah-Kompass gekauft und wollte es ausprobieren. Ich habe es in unserer Moschee in Seoul ausprobiert und der Kompass gab nicht die korrekte Qiblarichtung an. Ich dachte dieser Kompass wäre falsch und erzählte einigen muslimischen Freunden davon, als Witz, jedoch sagten sie, dass sie wüssten, dass die Moschee nicht in Richtung Qiblah beten würde. Das verwirrte mich. Wenn ich zum Beispiel für mich bete, weiß ich nicht wie ich mich verhalten soll. Soll ich in Richtung des Kompasses beten, oder in Richtung nach der die Moschee betet?

Antwort:

Alles Lob gebührt Allah

Erstens, sind wir glücklich zu wissen, dass wir einen muslimischen Bruder aus Korea haben, der eifrig darin ist die Religion genau zu verstehen und Gottesdienste so zu verrichten, sodass sie mit den Bedingungen der Sharee´a übereinstimmen. Wir bitten Allah darum, dich standhaft im Festhalten an seiner Religion zu machen und dich noch eifriger zu machen, in dem Verstehen des Islams in richtiger Art und Weise.

Im Hinblick auf die Antwort zu deiner Frage, kommt es drauf an, wie groß die Abweichung von der Qibla ist, angenommen der Kompass ist korrekt. Wenn die Abweichung groß ist, z.B die Qiblah ist im Westen und diese Leute beten Richtung Süden, dann macht diese Abweichung das Gebet unzulässig und die Qiblah der Moschee muss in die richtige Richtung geändert werden.

Ist aber die Abweichung gering und es ist in der selben Richtung wie die Qiblah, wie wenn die Qiblah Richtung Westen ist und die Leute leicht nach Nordwesten oder Südwesten abweichen, dann ist das kein Problem und du solltest die selbe Richtung mit ihnen einnehmen. Denn die Regel ist: Wer auch immer weit entfernt von der Ka´ba ist, sollte in die in die Richtung der Ka´ba beten und er braucht es nicht punktgenau zu machen.

Abu Huraira berichtet vom Propheten ‘alaihi salatu wa salam, dass er sagte: „Was zwischen Osten und Westen ist, ist Qiblah.“ (Tirmidhi; hassan)

Du kannst auch die Richtung der Qiblah einfach definieren, indem du auf einer Karte eine gerade Linie von deiner Stadt nach Makkah ziehst und auf dieser Basis die Richtung der Qiblah herausfinden.

Und Allah weiß es am besten

Islam Q&A (Frage 11691)

Blutspenden

Veröffentlicht in Fataawa am April 15, 2008 von anouar89

Frage: Asalamu Alaikum. Ist es erlaubt Blut, für die Blutbank in den USA, zu spenden, auch wenn die meiste Verwendung für die Nichtmuslime ist? Und ist es erlaubt Blut von der Blutbank zu erhalten, mit dem Wissen, dass das meiste Blut von einem Nichtmuslim kommt?
Sheikh, ich habe dein Buch gelesen. Möge Allah dich belohnen. Wir lieben dich für Allah.

Antwort: Wa alaikum salam wa rahmatullahi wa barakatuh.

Alles Lob gebührt Allah.

Es ist erlaubt Blut von der Blutbank zu erhalten, auch wenn der Spender ein Nichtmuslim war. Gleichermaßen ist es auch erlaubt für einen Nichtmuslim Blut zu spenden, solange sie nicht den Islam bekämpfen.

Ein Kämpfer gegen den Islam wird als solchder definiert: Einer der die Muslime bekämpft, mit Waffen, oder ein Finanzierer solcher Kämpfer.

Wenn einer nicht im Stande ist, es sicher zu wissen, dann genügt es nach ghalabut ul dhann (was am Wahrscheinlichsten ist) zu handeln.

ahabbak allaah ul-ladhi ahbabtani fih (Möge Allah dich so lieben, so wie du mich um Allahs Willen liebst)


Sheikh Muhammed Salih Al-Munajjid